Hintergründe > Die persönliche Dimension > Das Recht des Erfinders - die Bedeutung des Urheberrechts
Das Urheberrecht im Alltag
Musik-CDs und Computerspiele werden gebrannt und an Freunde verschenkt, Filme trotz Kopierschutz vervielfältigt und ausgetauscht, Internetseiten mit Fotos aus dem Netz gebastelt, Hausaufgaben per „Copy & Paste“ aus dem Internet kopiert, Musik in MP3 Format gewandelt und über Tauschbörsen in Umlauf gebracht – digitaler Alltag und trotzdem Urheberrechtsverletzung!
Musik, Bilder, Fotos, Filme, Texte, wissenschaftliche Erkenntnisse oder technische Erfindungen haben Urheber und diese besitzen das alleinige Recht, darüber zu entscheiden, was mit ihren Werken geschieht – so sagt es das Gesetz. Mehr noch, das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt nicht nur das Eigentum, sondern sichert den Schaffenden auch eine angemessene Entlohnung zu.
Musik, Bilder, Fotos, Filme, Texte, wissenschaftliche Erkenntnisse oder technische Erfindungen haben Urheber und diese besitzen das alleinige Recht, darüber zu entscheiden, was mit ihren Werken geschieht – so sagt es das Gesetz. Mehr noch, das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt nicht nur das Eigentum, sondern sichert den Schaffenden auch eine angemessene Entlohnung zu.
„Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes. (UrhG § 11)
© Helliwood media & education
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Im Gegensatz zu greifbarem Eigentum fällt es oft schwer, immaterielles Eigentum als solches zu erkennen und zu respektieren. Das Kopieren und Weitergeben von geistigem Eigentum wird mit modernen Medien leicht gemacht und scheint auf den ersten Blick auch niemandem zu schaden. Das Urheberrecht schützt neben dem Urheber aber auch die Verwerter geistigen Eigentums. Plattenfirmen, Verlage, Softwareunternehmen, Verwertungsgesellschaften und andere verdienen an den Werken. Durch die Verletzung der Urheberrechte erfahren sie hohe wirtschaftliche Einbußen, die sie einklagen.
Die Schranken im Urheberrecht
Das Urheberrecht greift jedoch nicht bedingungslos. Zugunsten des Allgemeinwohls und um das Kopieren von Buchseiten oder Musiktiteln nicht in jedem Fall zu verbieten, gibt es im Urheberrechtsgesetz eine Art „Schrankenregelung“ (UrhG § 44 ff.). Diese Schranken werden unter anderem für die Nutzung von Werken für Unterricht, Lehre und Forschung, für die tagesaktuelle Berichterstattung der Presse, für Zitate und für die Vervielfältigung zum privaten Gebrauch eingeräumt. Bibliotheken, Archive und Museen dürfen ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen zugänglich machen, Kopien auf Bestellung erstellen und per E-Mail versenden. Als Ausgleich dafür erhält der Urheber über die Verwertungsgesellschaften eine pauschale Vergütung, die auf Vervielfältigungsgeräte und Speichermedien erhoben werden.
Der Urheber besitzt das alleinige Recht an seinem Eigentum und entscheidet, was veröffentlicht und wer beziehungsweise wie das Eigentum in Umlauf gebracht werden darf.
Neben dem Urheber haben auch die Verwerter und Verwertungsgesellschaften ein dringendes Interesse am Urheberrecht, da sie daran verdienen.
Das Urheberrecht hat auch Schranken. Für Bildungszwecke und die private Nutzung ist das Kopieren und Vervielfältigen in eingeschränktem Maße möglich. Ein Kopierschutz darf jedoch in keinem Fall umgangen werden. Es ist ratsam, sich im Vorfeld darüber zu informieren, was genau in der Schule und im Unterricht erlaubt ist.
Lange Zeit spielte das Urheberrecht eine untergeordnete Rolle. Die Vertriebswege und die Anwendung fremden Eigentums waren geregelt. Mit dem Internet und den damit verbundenen digitalen Reproduziertechniken ist das Recht auf geistiges Eigentum wieder ins Gespräch gekommen. Einerseits können Urheber jetzt unabhängig von Verlagen ihre Werke in Umlauf bringen und individueller denn je entscheiden, wem, wann und wie sie ihr Eigentum öffentlich darstellen, andererseits ist der Schutz und die Kontrolle über eventuellen Missbrauch schwieriger und unübersichtlicher geworden. Besonders die Wirtschaft leidet unter dem ausgehebelten Urheberrecht, da Kopien, Fakes und Plagiate die Weltmärkte überschwemmen.
Um das Urheberrecht wieder in ein Gleichgewicht zu bringen, bedarf es sicherlich noch einiger Renovierungsarbeiten. Die Aufgabe von Betroffenen und Beteiligten sollte darin bestehen, alte Urheberrechtsstrukturen aufzubrechen und neue, kreative Modelle zu entwickeln, in denen die verschiedenen Interessen und ein zeitgemäßer Informationsfluss berücksichtigt werden.
Um das Urheberrecht wieder in ein Gleichgewicht zu bringen, bedarf es sicherlich noch einiger Renovierungsarbeiten. Die Aufgabe von Betroffenen und Beteiligten sollte darin bestehen, alte Urheberrechtsstrukturen aufzubrechen und neue, kreative Modelle zu entwickeln, in denen die verschiedenen Interessen und ein zeitgemäßer Informationsfluss berücksichtigt werden.
Weiterführende Informationen
Bundesministerium der Justiz
Gesetze im Netz: Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Hier das UrhG als pdf.
[ www.gesetze-im-internet.de | 07.04.2008 | 18:28 ]
Gesetze im Netz: Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Hier das UrhG als pdf.
[ www.gesetze-im-internet.de | 07.04.2008 | 18:28 ]
bpb – Bundeszentrale für politische Bildung
Jeanette Hofmann (Hrsg.): Wissen und Eigentum – Geschichte, Recht und Ökonomie stoffloser Güter, Bonn 2006.
Mit diesem Band gibt die Bundeszentrale für politische Bildung erstmals ein Werk unter einer Creative Commons Lizenz (CC) heraus.
[ www.bpb.de | 07.04.2008 | 18:29 ]
Jeanette Hofmann (Hrsg.): Wissen und Eigentum – Geschichte, Recht und Ökonomie stoffloser Güter, Bonn 2006.
Mit diesem Band gibt die Bundeszentrale für politische Bildung erstmals ein Werk unter einer Creative Commons Lizenz (CC) heraus.
[ www.bpb.de | 07.04.2008 | 18:29 ]
Kopien brauchen Originale
„Crashkurs Urheberrecht“ – ein Angebot des Bundesministeriums für Justiz. Eine überschaubare Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte des Urheberrechts. Darüber hinaus wird ein kleines Wissensspiel zum Thema Urheberrecht angeboten.
[ www.kopien-brauchen-originale.de | 07.04.2008 | 18:29 ]
„Crashkurs Urheberrecht“ – ein Angebot des Bundesministeriums für Justiz. Eine überschaubare Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte des Urheberrechts. Darüber hinaus wird ein kleines Wissensspiel zum Thema Urheberrecht angeboten.
[ www.kopien-brauchen-originale.de | 07.04.2008 | 18:29 ]
Social Bookmarks – was steckt dahinter?
Was sind Social Bookmarks?
Social Bookmarks sind Internet-Lesezeichen, die in einem Netz (Internet oder Intranet) von registrierten Benutzern gesetzt und mittels eines RSS-Feeds verfolgt werden können. So genannte Social Bookmark-Netzwerke - wie sie Facebook und andere Anbieter bereitstellen - sind für das Sammeln von Links, Nachrichtenmeldungen Podcasts oder Videos konzipiert. Die Lesezeichen lassen sich nach Kennwörtern (Tags), Tag-Kombinationen, Kategorien oder Benutzern auflisten.
Wie nutzt man Social Bookmarks?
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Was sind Social Bookmarks?
Social Bookmarks sind Internet-Lesezeichen, die in einem Netz (Internet oder Intranet) von registrierten Benutzern gesetzt und mittels eines RSS-Feeds verfolgt werden können. So genannte Social Bookmark-Netzwerke - wie sie Facebook und andere Anbieter bereitstellen - sind für das Sammeln von Links, Nachrichtenmeldungen Podcasts oder Videos konzipiert. Die Lesezeichen lassen sich nach Kennwörtern (Tags), Tag-Kombinationen, Kategorien oder Benutzern auflisten.
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